Lebensmittelwarnung · DE Lebensmittel
Zimt gemahlen 90 Gramm
Veröffentlicht von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer:
Grund für den Rückruf
Rückstände und Kontaminanten, Gesundheitsschädliche Substanz
- Das Produkt wurde aufgrund des erhöhten Bleigehaltes zurückgerufen.
- Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Empfehlung:
- Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Es wird gebeten, das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet.
- Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten
- BLG Kardesler GmbH
- Wattstr. 2-10
- 68199 Mannheim
- Kundenaushang der Firma BLG Kardesler GmbH (PDF, 191KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Meldungserstellung durch:
- Baden-Württemberg
- Datum der Erstveröffentlichung:
- 20.05.2025
- Letzte Aktualisierung:
- 20.05.2025
- Sie haben weitere Fragen?
- Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich
- oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
GrundRückstände und Kontaminanten, Gesundheitsschädliche Substanz
Markenicht angegeben
Chargennummer(n)Lot: L353103
Barcodenicht angegeben
Produkt
Zimt gemahlen 90 Gramm
- Chargennummer(n)
- Lot: L353103
- Kategorie
- Lebensmittel
- Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.08.2026
- Hersteller / Inverkehrbringer:
- Inverkehbringer:
- BLG Kardesler GmbH
- Wattstr. 2-10
- 68199 Mannheim
- Kontakt:
- BLG Kardesler GmbH
- Wattstr. 2-10
- 68199 Mannheim
Verkaufsorte
- Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Quelle: Lebensmittelwarnungen der Länder und des BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer
Quelle: lebensmittelwarnung.de — BVL und Behörden der Bundesländer. EU Safety Radar ist ein unabhängiger Informationsdienst; der obige Text gibt die offiziellen Daten in der Originalsprache wieder — maßgeblich ist die von der Behörde veröffentlichte Mitteilung.
Originalmitteilung öffnen (www.lebensmittelwarnung.de) ↗