Lebensmittelwarnung Kosmetische Mittel
Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose
Veröffentlicht von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer:
Grund für den Rückruf
Sonstige Gründe
- Der Körperbalsam hat einen erhöhten Gehalt an Teebaumöl.
- Mögliche Folgen:
- Ein erhöhter Teebaumöl-Gehalt in Kosmetika (über 1 %) kann zu einer Hautsensibilisierung führen.
- Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Empfehlung:
- Das Produkt kann auf allen Märkten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich, auch ohne Vorlage des Kassenbons, erstattet. Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt „Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose, 50 Milliliter“ mit Mindesthaltbarkeitsdatum 02.02.2028 betroffen. Andere kosmetische Salben sind von dem Rückruf nicht betroffen.
- Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten
- Kundeninformation der Firma Ataman AG (PDF, 205KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Meldungserstellung durch:
- Baden-Württemberg
- Datum der Erstveröffentlichung:
- 13.07.2026
- Letzte Aktualisierung:
- 13.07.2026
- Sie haben weitere Fragen?
- Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich
- oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
GrundSonstige Gründe
Markenicht angegeben
Chargennummer(n)nicht angegeben
Barcodenicht angegeben
Produkt
Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose, 50 Milliliter
- Kategorie
- Kosmetische Mittel
- Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.02.2028
- Hersteller / Inverkehrbringer:
- Firma Ataman AG
Verkaufsorte
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Quelle: Lebensmittelwarnungen der Länder und des BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer
Quelle: lebensmittelwarnung.de — BVL und Behörden der Bundesländer. EU Safety Radar ist ein unabhängiger Informationsdienst; der obige Text gibt die offiziellen Daten in der Originalsprache wieder — maßgeblich ist die von der Behörde veröffentlichte Mitteilung.
Originalmitteilung öffnen (www.lebensmittelwarnung.de) ↗