Lebensmittelwarnung Lebensmittel
pinar Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen, 150 Gramm
Veröffentlicht von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer:
Grund für den Rückruf
Gesundheitsschädliche Substanz
- Bei dem Produkt wurde eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes für Ochratoxin A festgestellt.
- Mögliche Folgen:
- Ochratoxin A kann gesundheitsschädlich sein. Eine Gesundheitsgefahr kann daher nicht ausgeschlossen werden.
- Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Empfehlung:
- Das Produkt soll nicht verzehrt werden und kann an die jeweilige Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
- Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten
- Kundeninformation der Schekerland GmbH (PDF, 155KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kontaktmöglichkeiten: 0178 4746818 oder schekerland@hotmail.com
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Meldungserstellung durch:
- Nordrhein-Westfalen
- Datum der Erstveröffentlichung:
- 16.12.2025
- Letzte Aktualisierung:
- 16.12.2025
- Sie haben weitere Fragen?
- Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich
- oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
GrundGesundheitsschädliche Substanz
Markenicht angegeben
Chargennummer(n)01A220825
Barcodenicht angegeben
Produkt
pinar Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen
- Chargennummer(n)
- 01A220825
- Kategorie
- Lebensmittel
- Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.08.2026
- Hersteller / Inverkehrbringer:
- Schekerland GmbH,
- Hafenbahnstraße 9D
- 45881 Gelsenkirchen
- Kontakt:
- Kontaktmöglichkeiten: 0178 4746818 oder schekerland@hotmail.com
Verkaufsorte
- Hessen, Nordrhein-Westfalen
Quelle: Lebensmittelwarnungen der Länder und des BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer
Quelle: lebensmittelwarnung.de — BVL und Behörden der Bundesländer. EU Safety Radar ist ein unabhängiger Informationsdienst; der obige Text gibt die offiziellen Daten in der Originalsprache wieder — maßgeblich ist die von der Behörde veröffentlichte Mitteilung.
Originalmitteilung öffnen (www.lebensmittelwarnung.de) ↗