Lebensmittelwarnung Lebensmittel
Durra Tahina Sesame, 400 Gramm
Veröffentlicht von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer:
Grund für den Rückruf
Krankheitserreger
- Nachweis von Salmonellen
- Mögliche Folgen:
- Eine Salmonellen-Infektion kann Durchfall, Fieber und Erbrechen verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
- Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
- Baden-Württemberg
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Empfehlung:
- Vom Verzehr des oben genannten Produktes wird dringend abgeraten, da eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann.
- Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten
- Kundeninformation der Firma El Khawas Trade GmbH (PDF, 134KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Für weitere Informationen: per Telefon: 017632364052 / per E-Mail: info@elkhawas-gmbh.de
- Baden-Württemberg
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Meldungserstellung durch:
- Nordrhein-Westfalen
- Datum der Erstveröffentlichung:
- 11.11.2025
- Letzte Aktualisierung:
- 11.11.2025
- Sie haben weitere Fragen?
- Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich
- oder kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
GrundKrankheitserreger
Markenicht angegeben
Chargennummer(n)LOT NO. 98
Barcodenicht angegeben
Produkt
Durra Tahina Sesame, 400 Gramm
- Chargennummer(n)
- LOT NO. 98
- Kategorie
- Lebensmittel
- Haltbarkeit: 04/05/2027
- Hersteller / Inverkehrbringer:
- El Khawas Trading GmbH,
- Schwelmer Straße 185,
- 42389 Wuppertal
- Kontakt:
- Für weitere Informationen: per Telefon: 017632364052 / per E-Mail: info@elkhawas-gmbh.de
Verkaufsorte
- Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Quelle: Lebensmittelwarnungen der Länder und des BVL — Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesländer
Quelle: lebensmittelwarnung.de — BVL und Behörden der Bundesländer. EU Safety Radar ist ein unabhängiger Informationsdienst; der obige Text gibt die offiziellen Daten in der Originalsprache wieder — maßgeblich ist die von der Behörde veröffentlichte Mitteilung.
Originalmitteilung öffnen (www.lebensmittelwarnung.de) ↗